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Untersuchungsberechtigungsschein
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Hinweise zum Datenschutz.
Untersuchungsberechtigungsschein
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Für ärztliche Erst- und Nachuntersuchung für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind

Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Kinderreisepass oder Personalausweis des Jugendlichen

Bemerkungen: persönliche Vorsprache, Ausbildungsbescheinigung bei Nachuntersuchung

Gebührenfrei
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