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Vorläufiger Personalausweis
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Hinweise zum Datenschutz.
Vorläufiger Personalausweis
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Gültigkeitsdauer:
- maximal 3 Monate
ab 16 Jahre kann der vorläufige Bundespersonalausweis allein beantragt werden, unter 16 Jahre durch die Sorgeberechtigten + Antragsteller bzw. mit Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten (siehe Formulare)

Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm ohne Rand)
- Geburtsurkunde
- (abgelaufener) Ausweis o. Pass

Bemerkungen:
- persönliche Vorsprache

Gebühr:
- 10,00 €, wird sofort ausgestellt
Formulare
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