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Hinweise zum Datenschutz.
Abmeldung Wohnsitz
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Innerhalb Deutschlands:
Es müssen lediglich Nebenwohnsitze abgemeldet werden.

Wegzug ins Ausland:
Hier muss auch die Hauptwohnung (o. einzige Wohnung) abgemeldet werden. Zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz. Die Abmeldung kann maximal 1 Woche vor Wegzug erfolgen.

Zur Abmeldung benötigte Dokumente:
-Personalausweis/ggf. Reisepass

gebührenfrei
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