Schiedsstelle
Kontakt über:
Fachbereich 2 - Bürgerdienstleistungen
Markt 1
07422 Bad Blankenburg

Telefon
036741 / 37 30

E-Mail
schiedsstelle@bad-blankenburg.de

Sprechzeiten
Termin nach Vereinbarung im Zimmer 3 des Rathauses
Folgende Probleme können außergerichtlich erledigt werden:

Bürgerliche Rechtsangelegenheiten

• nachbarrechtliche Streitigkeiten
• Mietstreitigkeiten
• vermögensrechtliche Ansprüche

Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage

Der Sühneversuch ist vorgeschrieben bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.

Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Erledigung einer Strafsache bei Vergehen (§ 12 StGB) durch Übergabeverfügung

• wenn die Folgen der Tat und die Schuld des Täters gering sind,
• wenn eine außergerichtliche Erledigung der Sache zu erwarten ist und
• kein öffentliches Interesse an der Klageerhebung besteht.

Bei einer Einigung, ist das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung ein Vergleich (freiwilliger Vertrag), der einem gerichtlichen Urteil gleichsteht und 30 Jahre lang vollstreckbar ist.

Unterstützt werden die Schiedspersonen kostenneutral durch die Stadt Saalfeld/Saale und den Bund Deutscher Schiedsmänner- und Schiedsfrauen e. V., der insbesondere die fachliche Aus- und Weiterbildung übernimmt.
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