Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Pandemielage mit weiter steigender Infektionsrate und unter Berücksichtigung der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO weist die Stadt Bad Blankenburg darauf hin, dass:
1. Eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern (gem. § 14(2) Ordnungsbehördliche Verordnung –OBV-) bis einschließlich 30.04.2021 nicht erteilt wird.
2. Die Verwendung von Feuerschalen und -körben gem. § 14(3) OBV weiterhin zulässig ist.
Ich bitte um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
George
Bürgermeister
29.03.2021
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