Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide in Bad Blankenburg – Wichtige Hinweise für alle betroffenen Bürger
Wichtige Hinweise für alle betroffenen Bürger

Die kürzlich versandten Grundsteuerbescheide in Bad Blankenburg haben bei vielen Grundstückseigentümern für Fragen und Unsicherheiten gesorgt. Angesichts der vielen Widersprüche, die bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, möchten wir die Bürgerinnen und Bürger umfassend darüber informieren, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren wird.

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Ein häufiges Missverständnis bei den betroffenen Steuerpflichtigen ist, dass das Einlegen eines Widerspruchs automatisch einen Zahlungsaufschub bedeutet. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch wenn ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wird, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer bestehen. Der Widerspruch führt zu keinem sofortigen Aufschub der Zahlungen.

Widersprüche zu den Berechnungsgrundlagen – Ansprechpartner ist das Finanzamt

Wenn die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuerbescheide beanstandet werden, etwa bei der Bewertung des Grundstücks oder der Berechnung des Grundsteuermessbetrages, muss sich der Eigentümer direkt an das zuständige Finanzamt in Pößneck wenden. „Die Stadt Bad Blankenburg hat keine Informationen über die Berechnung des Grundsteuerwertes oder die Angaben zur Wohnfläche, die bei der Berechnung des Steuermessbetrages zugrunde gelegt wurden“, erklärt die Stadtverwaltung. Änderungen an der Bewertung können nur vom Finanzamt vorgenommen werden.

Rückwirkende Anpassungen der Grundsteuer

Sollte sich die Bewertung des Grundstücks durch das Finanzamt ändern, wird die Stadt Bad Blankenburg den Grundsteuerbescheid automatisch anpassen. In solchen Fällen wird eine etwaige zu viel gezahlte Steuer erstattet. Es ist auch möglich, dass diese Änderungen bis zu vier Jahre rückwirkend vorgenommen werden. Wenn also ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt noch nicht abgeschlossen ist und eine Entscheidung beispielsweise erst in zwei Jahren getroffen wird, wird die zu viel gezahlte Steuer nachträglich erstattet.

Was tun, wenn bereits ein Einspruchsverfahren läuft?

Für Bürger, die bereits beim Finanzamt in Pößneck einen Einspruch gegen die Grundlagenbescheide eingelegt haben, besteht keine Notwendigkeit, nochmals Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt Bad Blankenburg einzulegen. In solchen Fällen ist die Stadt an die Festlegungen des Finanzamtes gebunden. Sobald das Finanzamt eine Entscheidung trifft und sich der Grundsteuermessbetrag verändert, wird dies den betroffenen Steuerpflichtigen sowie der Stadt Bad Blankenburg mitgeteilt. Daraufhin wird auch der Grundsteuerbescheid entsprechend angepasst.

Kosten für Widerspruch – Mögliche Folgen bei Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde

Die Stadt Bad Blankenburg weist darauf hin, dass den Widersprüchen in den meisten Fällen nicht abgeholfen werden kann, da die Stadt an die Entscheidungen und Festlegungen des Finanzamtes gebunden ist. Falls die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt ebenfalls zu der Erkenntnis kommt, dass die Bescheide der Stadt korrekt sind, können zusätzliche Kosten für den Widerspruchsführer entstehen.
31.01.2025
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