![]() ![]()
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Kontakt über: Fachbereich 2 - Bürgerdienstleistungen Markt 1 07422 Bad Blankenburg Telefon 036741 / 37 30 schiedsstelle@bad-blankenburg.de Sprechzeiten Termin nach Vereinbarung im Zimmer 3 des Rathauses Folgende Probleme können außergerichtlich erledigt werden: Bürgerliche Rechtsangelegenheiten • nachbarrechtliche Streitigkeiten • Mietstreitigkeiten • vermögensrechtliche Ansprüche Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage Der Sühneversuch ist vorgeschrieben bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Erledigung einer Strafsache bei Vergehen (§ 12 StGB) durch Übergabeverfügung • wenn die Folgen der Tat und die Schuld des Täters gering sind, • wenn eine außergerichtliche Erledigung der Sache zu erwarten ist und • kein öffentliches Interesse an der Klageerhebung besteht. Bei einer Einigung, ist das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung ein Vergleich (freiwilliger Vertrag), der einem gerichtlichen Urteil gleichsteht und 30 Jahre lang vollstreckbar ist. Unterstützt werden die Schiedspersonen kostenneutral durch die Stadt Saalfeld/Saale und den Bund Deutscher Schiedsmänner- und Schiedsfrauen e. V., der insbesondere die fachliche Aus- und Weiterbildung übernimmt. Druckansicht • Startseite • Kontakt • Sitemap • Fehler entdeckt? • Impressum • Datenschutz • zurück • ↑ Top URL dieser Seite: www.bad-blankenburg.de?eid=648 |