Fischereischein
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Der Fischereischein wird immer für das laufende Kalenderjahr ausgestellt, unabhängig vom Ausstellungsdatum.

Jugendfischereischeine werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt. Dabei können Fischereischeine für acht- bis vierzehnjährige Kinder ohne Fischereiprüfung erteilt werden, wenn diese nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen gehen. Rechtsgrundlage: § 27 ThürFischG.

Benötigte Unterlagen bei
- Erstausstellung: Prüfungszeugnis, Personalausweis oder Reisepass, ein Passfoto
- Verlängerung: Personalausweis oder Reisepass, ein Passfoto

Bemerkungen:
- persönliche Vorsprache erforderlich

Gebühren:
18,00 € - Jahresfischereischein
45,00 € - Fischereischein für 5 Jahre
70,00 € - Fischereischein für 10 Jahre
245,00 € - Fischereischein auf Lebenszeit
12,00 € - Jugendfischereischein (keine Prüfung erforderlich)
25,00 € - Vierteljahresfischereischein (keine Prüfung erforderlich)
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