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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Nach dem Grundsteuerreformgesetz wurden alle Grundstückseigentümer von den Finanzämtern zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Auf Basis dieser Werte hat Ihnen das Finanzamt Pößneck neue Grundsteuermessbetragsbescheide zugesandt. Diese Bescheide sollten Sie bitte als erstes prüfen bzw. mit den vorangegangenen Grundsteuermessbetragsbescheiden vergleichen. Bei Abweichungen, Fragen oder Beanstandungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Pößneck, Gerberstr. 65, 07381 Pößneck Tel.: 0361/ 573624-780. Der Stadt Bad Blankenburg wurden vom Finanzamt die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge bekanntgegeben. Diese Werte wurden von der Stadtverwaltung mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz multipliziert und ergeben die zu zahlende Grundsteuer. Ein Einspruch muss gegen den neuen Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt Pößneck eingelegt werden. Hierauf hat die Stadtverwaltung Bad Blankenburg keinen Einfluss. Ebenso kann es sein, dass Eigentümerwechsel nach dem 01.01.2022 noch nicht vom Finanzamt umgesetzt wurden und deshalb von der Stadtverwaltung Bescheide nicht korrekt zugestellt werden konnten. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Pößneck. gez. Rudloff Kämmerer 21.01.2025 ‹ › Druckansicht • Startseite • Kontakt • Sitemap • Fehler entdeckt? • Impressum • Datenschutz • zurück • ↑ Top URL dieser Seite: www.bad-blankenburg.de?eid=4297 |