Personalausweis
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Gültigkeitsdauer
- unter 24 Jahren: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre

ab 16 Jahre kann der Bundespersonalausweis allein beantragt werden, unter 16 Jahre durch die Sorgeberechtigten + Antragsteller bzw. mit Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten (siehe Formulare)

Benötigte Unterlagen: ein biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm ohne Rand), alter Personalausweis oder Geburtsurkunde

Bemerkungen:
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich

Gebühr:
- 37,00 € (unter 24 Jahren 22,80 €)
Fertigstellung: 2 - 3 Wochen

Befreiung von der Ausweispflicht
Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein am öffentlichen Leben teilnehmen oder dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben, können sich auf Antrag von der Ausweispflicht befreien lassen. Zur Beantragung ist der ausgefüllte Antrag mit Bestätigung des Hausarztes oder der Pflegeeinrichtung, sowie der Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Formulare
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