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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Die Stadt Bad Blankenburg ruft ihre Bürgerinnen und Bürger zur Bewerbung als Schiedsperson auf. Gesucht wird neben der Schiedsperson auch ein Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, in der Sie in folgenden Gebieten tätig werden würden: • Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten • Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage • Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Erledigung einiger Strafsache Die Schiedspersonen werden bei Ihrer Bürotätigkeit durch die Gemeinde unterstützt, welche auch die Sachkosten trägt. Bewerben können sich Personen, die bereits 25 Jahre alt sind, aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnhaft sind. Weitere Kriterien für die Eignung des Schiedsamtes: Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden: • wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht • besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe zu mehr als 6 Monaten verurteilt wurde; • eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; • eine Person, die wegen geistiger und körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihren Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; • eine Person die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. Mitbürger, die Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, sich schriftlich bis zum 28.02.2023 in der Stadt Bad Blankenburg, Markt 1, 07422 Bad Blankenburg zu bewerben. George Bürgermeister 01.11.2022 |