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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Stellungnahme der Stadt Bad Blankenburg zur Errichtung und Betrieb einer Recyclinganlage für Lithium-Ionen-Batterien im Industriegebiet "Schwarza" Hiermit nimmt die Stadt Bad Blankenburg öffentlich Stellung zur Errichtung und Betrieb einer Recyclinganlage für Lithium-Ionen-Batterien (Black-Mass-Anlage) im Industriegebiet „Schwarza“ der SungEel Recycling Park Thüringen GmbH. Der Stadtrat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Bürgermeister mehrheitlich ermächtigt, diese Erklärung abzugeben. Es wurde sich nach über 25 jähriger, guter Zusammenarbeit im Städtedreieck über die mangelnde Kommunikation und Information zu dieser Investition beschwert. In dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 8 i.V.m. § 4 BImSchG werden folgende Punkte als nicht ausreichend geklärt, bedenklich und stark veränderungswürdig aus Sicht der Stadt Bad Blankenburg eingestuft. I. Der Antrag nach § 8 i.V.m. § 4 BImSchG wird als Teilgenehmigung für die Gesamtanlage gestellt. Die Anwendung des §8 Nr.3 BImSchG wird in Frage gestellt, da sich für diesen Standort zu diesem Zeitpunkt noch gravierende Hindernisse aufzeigen. II. Die Beantragung nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Baubeginn widerspricht der Antragstellung auf ausschließliches Recycling von Ausschussware, qualitativer Mängel und Rückläufer aus der Produktion und die damit alle nie für den Verkauf und Betrieb bestimmt sind, da es keinen vordringlichen Bedarf zu diesem Zeitpunkt gibt. § 8a Nr. 2 BImSchG - Ein hohes öffentliches Interesse kann für diese Zwecke nicht in Anklang gebracht werden. § 8a Nr. 1 BImSchG – Eine Entscheidung für den Antragsteller kann in diesem Stadium noch nicht vorausgesetzt werden. III. Die Anwendung des Batteriegesetzes (BattG ) wird gemäß Absprachen mit dem Bundesumweltamt nicht angewendet. Hierfür muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden! IV. Es muss bei einer Erweiterung der Anlage auf gebrauchte funktionsfähige Batterien eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen! V. Die Schornsteinhöhen wurden mit max. 29m ermittelt. Die thermische Verwertung bei 500 Grad setzt auch Toxine frei, die erst bei nachweislich 1200 Grad unschädlich gemacht werden. Eine Abgaserwärmung ist auf max. 800 Grad vorgesehen. Wie sollen diese Giftstoffe unschädlich für die Bürger aus dem Abgas entfernt werden? VI. Für den Fall eines Stromausfalles oder eines Schadens am Antrieb müssen NotfallEinrichtungen bestehen (Hilfsantrieb oder Notlaufeinrichtung), die ein Weiterdrehen des Ofens bis zu seiner Entleerung oder der Absenkung der Temperatur in einen sicheren Bereich ermöglichen. Welche Notfalleinrichtungen bestehen bei Stromausfall zum Schutz vor Kontaminierung? VII. Wird die Nutzung von Abwärme als Auflage zur Baugenehmigung gefordert? ![]() VIII. Bei zwei Verursachern von Abgasen im Gewerbegebiet wurde im Rahmen der BImschG Genehmigung auf Schornsteinhöhen über 120 m bestanden. Aufgrund der Inversionswetterlagen, die in der Tallage vorliegen, ist darauf zu bestehen. Ist bei diesem Projekt eine deutlich niedrigere Schornsteinhöhe trotz naher Siedlungsbebauung und Gefährdung der Bevölkerung zulässig? IX. Die Stadt Bad Blankenburg befürchtet damit einen dauerhaften, generationenübergreifenden und grundgesetzwidrigen Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit Artikel 2 Absatz 2 GG . X. Der Transport der entstehenden Blackmass und die Entsorgung der Abfälle erfolgt ausschließlich über die Bundesstraßen. Ein Gleisanschluss im Gewerbegebiet schränkt die Immissionen der Transporte deutlich ein und sollte im Zuge der Genehmigung auch als Auflage gestellt werden. XI. Aus Sicht der Stadt Bad Blankenburg muss auch sichergestellt sein, das der Status eines staatlich anerkannten Erholungsortes, nicht durch diese Ansiedlung gefährdet ist. Die Aberkennung des Kurortstatus ist auf die erhöhte Transport/Fahrzeugdichte auf der B88 zurückzuführen. Regelmäßige Luftgutachten sind die Basis des Erholungsortes. Ein Verlust des Titels würde auch erhebliche finanzielle Nachteile für die Stadt Bad Blankenburg bedeuten. Das muss vor einer Baugenehmigung auch schriftlich der Stadtverwaltung Bad Blankenburg vorliegen. XII. Die Antragsunterlagen zur Einsicht in der Stadtverwaltung Rudolstadt, waren zu Beginn der Auslegung nicht vollständig und wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt als veröffentlicht als komplette Unterlagen einsehbar. Es erfolgte keine Verlängerung der Auslagefristen, so dass hier ein Verfahrensfehler nach §10 BImSchG vorliegt. Eine erneute Auslage ist zwingend zur Heilung des Verfahrensfehlers notwendig. Fazit: Die Stadt Bad Blankenburg ist nicht gegen die Ansiedlung internationaler Konzerne und Industrieanlagen im Städtedreieck, kann aber aufgrund der momentanen Datenlage, den offenen Fragen sowie der Ungewissheit bezüglich der Belastung der Bevölkerung keine Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb einer Recyclinganlage für Lithium-IonenBatterien (Black-Mass-Anlage) im Industriegebiet „Schwarza“ geben. Mit freundlichen Grüßen Mike George Bürgermeister • Anschreiben der Stellungnahme an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) (PDF - 433 KB) 04.01.2023 ‹ › Druckansicht • Startseite • Kontakt • Sitemap • Fehler entdeckt? • Impressum • Datenschutz • zurück • ↑ Top URL dieser Seite: www.bad-blankenburg.de?eid=3240 |