Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Auf der Grundlage der §§ 31 bis 44a und § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), finden 2023 Wahlen von Schöffen für das Amtsgericht Rudolstadt statt. Die neue Amtsperiode befindet sich im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 .

Schöffen wirken in der Strafrechtspflege als ehrenamtliche Richter durch Einsatz ihrer Lebens- und Berufserfahrung. Durch ihr vernünftiges Urteilsvermögen und ihre Menschenkenntnis arbeiten sie gleichberechtigt mit dem verfahrensleitenden Berufsrichter daran mit, dass unser gemeinschaftliches Leben weiterhin sicher und in geordneten Bahnen verläuft.

Interessierte Bürger aus Bad Blankenburg, die sich ehrenamtlich in der Erwachsenen Strafrechtspflege engagieren wollen, werden gebeten, die Antragsunterlagen in der:

Stadtverwaltung Bad Blankenburg
Einwohnermeldeamt
Markt 1
07422 Bad Blankenburg


zu empfangen oder sie sich auf www.bad-blankenburg.de/schoeffenwahl herunterzuladen. Diese sollen ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens 24.04.2023 in der Stadtverwaltung abgeben werden.

Der Stadtrat der Stadt Bad Blankenburg entscheidet über die Aufnahme interessierter oder vorgeschlagener Bürger in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl. (§36 Abs.1 GVG)

Dazu ist in der Wahl zur Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

Nähere Auskünfte können Sie im Ordnungsamt bei Frau Eckardt unter Tel.: 036741/3730 erhalten.

Bad Blankenburg, den 23.02.2023

George
Bürgermeister

Antragsunterlagen:
Fragen zur Schöffenwahl (PDF - 67 KB)
24.02.2023
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