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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Anforderungen an die Qualität der Lärmminderungsplanung verbessert und vereinheitlicht werden. Danach sind in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen die Lärmbelastung sowie die Anzahl der Betroffenen rechnerisch zu ermitteln und in einer Lärmkartierung zu dokumentieren. In Thüringen existieren keine Ballungsräume und keine relevanten Verkehrsflughäfen, so dass nur das Hauptverkehrsstraßen- und Haupteisenbahnnetz kartiert werden. Der Straßenverkehrslärm wird in Thüringen vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz TLUBN berechnet. Der Schienenverkehrslärm ist zuständigkeitshalber vom Eisenbahnbundesamt (EBA) in allen Bundesländern zu kartieren. Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Im Rahmen der 4. Runde der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde für Thüringen durch das TLUBN die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation ermittelt. Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung ist auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht: https://tlubn.thueringen.de/kartendienst Durch das TLUBN wurden die durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00.00-24.00 Uhr sowie ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22.00-06.00 Uhr. 06.02.2023 ‹ › Druckansicht • Startseite • Kontakt • Sitemap • Fehler entdeckt? • Impressum • Datenschutz • zurück • ↑ Top URL dieser Seite: www.bad-blankenburg.de?eid=3317 |