Melderegisterauskunft
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Die Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz) umfasst lediglich die Erteilung von Name, Vorname und Anschrift und ggf. dem Umstand, dass eine Person verstorben ist. (ohne genaue Sterbedaten)
Sollte ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden so kann auf Antrag eine Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 Bundesmeldegesetz) erteilt werden. Diese umfasst zusätzliche Angaben entsprechend des glaubhaft gemachten Interesses.


Bemerkungen:
- persönliche Vorsprache oder schriftliche Anforderung

Gebühren:
11,00 € - Einfache Auskunft - nicht gewerbliche Anfragen
13,00 € - Einfache Auskunft - gewerbliche Anfragen
14,00 € - Erweiterte Auskunft
URL dieser Seite: www.bad-blankenburg.de?eid=2747