Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zuständiges Sachgebiet: Einwohnermeldeamt
Telefon: 036741 / 3735
Es gibt einfache und erweiterte Führungszeugnisse sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde.

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden. Die Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt beträgt circa 2 bis 3 Wochen. Mitzubringen sind der Personalausweis beziehungsweise der Reisepass. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird außerdem noch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a BZRG benötigt.

Für Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, wird durch das Bundesamt für Justiz zwingend ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Dieses enthält neben Eintragungen aus dem deutschen Strafregister auch Mitteilungen über Strafsachen aus dem Register des Herkunftslandes in der jeweiligen Nationalsprache.
Hier kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit bezüglich der Ausstellung des Führungszeugnisses von Seiten des Bundesamtes für Justiz kommen.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann unter Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises auch direkt online beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erfolgen.


Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich bei erweiterten Führungszeugnissen: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle

Bemerkungen:
- persönliche Vorsprache

Gebühr: 13 €
URL dieser Seite: www.bad-blankenburg.de?eid=2747