Feuerwerksverbot zu Silvester in Bad Blankenburger Altstadt
AbbrennverbotszoneAbbrennverbotszone
Für den diesjährigen Jahreswechsel gilt nun auch ein Feuerwerksverbot für die Bad Blankenburger Altstadt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz ist laut Ordnungsamt auf Antrag der Stadtverwaltung erlassen worden. Das Verbot gilt für den 31.12.2018 und den 01.01.2019 in der Altstadt im Bereich Esplanade (Norden) bis zum Fluss Rinne (Süden) und vom Burgweg (Osten) bis Friedrich-Ebert-Straße Ecke Königseer Straße (Westen). Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes und über die offiziellen Schaukästen der Stadt. Hier finden die Bürger dann auch die Abbrennverbotszone ganz genau in Wort und Bild beschrieben.

Der Brand eines mehrstöckigen Gebäudes als Teil eines Dreiseitenhofes in der Silvesternacht 2017 / 2018 war schlussendlich ausschlaggebend für ein solches Verbot. Damals ist das Gebäude bis auf die Grundmauern nieder gebrannt. Nur dem sehr schnellen und professionellen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Blankenburg und zahlreichen weiteren Feuerwehren aus dem Landkreis ist es zu verdanken, dass sich das Feuer in der sehr engen Reihenbebauung der Altstadt nicht weiter ausbreiten konnte. Ursache war bei diesem Brand offenbar eine fehlgeleitete Silvesterrakete. Mit dem Abbrennverbot soll nun solch ein Ereignis vermieden werden, um so nicht nur die Wohnhäuser und deren Bewohner zu schützen, sondern auch andere historische Bauten wie z.B. das Fröbelmuseum, das Rathaus mit dem Fröbelsaal und das Schaudenkmal Stadtmühle.

Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden kann. Ein Sicherheitsdienst wird die Einhaltung des Abbrennverbotes kontrollieren.

Ordnungsamt

Stadt Bad Blankenburg
Abbrennverbotszone (PDF - 2,6 MB)
03.12.2018
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